- Karenzentschädigung
- Entschädigung, die der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer eines vereinbarten ⇡ Wettbewerbsverbots an den Arbeitnehmer zu entrichten hat.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Wettbewerbsverbot — Konkurrenzverbot. I. Begriff:Ein gesetzliches Verbot für bestimmte Personen, das gewisse in Wettbewerb mit dem Unternehmer etc. tretende Tätigkeiten u.Ä. untersagt. Das W. gilt für den ⇡ Handlungsgehilfen (§ 60 HGB), die persönlich haftenden… … Lexikon der Economics
Wettbewerbsverbot — Wẹtt|be|werbs|ver|bot, das (Wirtsch.): arbeitsrechtliches Verbot für einen Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber Konkurrenz zu machen. * * * Wettbewerbsverbot, Konkurrẹnzverbot, arbeitsrechtlich das Verbot, dem Arbeitgeber Konkurrenz zu machen.… … Universal-Lexikon
Abfertigungsrecht — Abfindungen werden im deutschsprachigen Rechtsraum Einmalzahlungen zur Abgeltung von Ansprüchen aus Vertragsverhältnissen genannt. Sie kommen in allen Dauerschuldverhältnissen vor, vor allem aber in Pacht und Mietverhältnissen,… … Deutsch Wikipedia
Abfindung im Arbeitsrecht — Abfindung wird in Deutschland eine Einmalzahlung zur Abgeltung von Ansprüchen, insbesondere aus einem Vertragsverhältnis genannt. Der österreichische Ausdruck ist Abfertigung. Abfindungen kommen in allen Dauerschuldverhältnissen vor, vor allem… … Deutsch Wikipedia
Wettbewerbsverbot — Unter Wettbewerbsverbot wird im deutschen Recht die Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung mit Rücksicht auf ein bestehendes oder vergangenes Vertragsverhältnis verstanden. Es existiert vor allem im deutschen Arbeitsrecht, aber auch im… … Deutsch Wikipedia
Mandantenschutzklausel — Vereinbarung zwischen freiberuflich Tätigen (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte) und ihren Angestellten, durch die den Angestellten untersagt wird, für einen bestimmten Zeitraum nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb des Arbeitgebers Mandanten des… … Lexikon der Economics