Karenzentschädigung

Karenzentschädigung
Entschädigung, die der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer eines vereinbarten  Wettbewerbsverbots an den Arbeitnehmer zu entrichten hat.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Wettbewerbsverbot — Konkurrenzverbot. I. Begriff:Ein gesetzliches Verbot für bestimmte Personen, das gewisse in Wettbewerb mit dem Unternehmer etc. tretende Tätigkeiten u.Ä. untersagt. Das W. gilt für den ⇡ Handlungsgehilfen (§ 60 HGB), die persönlich haftenden… …   Lexikon der Economics

  • Wettbewerbsverbot — Wẹtt|be|werbs|ver|bot, das (Wirtsch.): arbeitsrechtliches Verbot für einen Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber Konkurrenz zu machen. * * * Wettbewerbsverbot,   Konkurrẹnzverbot, arbeitsrechtlich das Verbot, dem Arbeitgeber Konkurrenz zu machen.… …   Universal-Lexikon

  • Abfertigungsrecht — Abfindungen werden im deutschsprachigen Rechtsraum Einmalzahlungen zur Abgeltung von Ansprüchen aus Vertragsverhältnissen genannt. Sie kommen in allen Dauerschuldverhältnissen vor, vor allem aber in Pacht und Mietverhältnissen,… …   Deutsch Wikipedia

  • Abfindung im Arbeitsrecht — Abfindung wird in Deutschland eine Einmalzahlung zur Abgeltung von Ansprüchen, insbesondere aus einem Vertragsverhältnis genannt. Der österreichische Ausdruck ist Abfertigung. Abfindungen kommen in allen Dauerschuldverhältnissen vor, vor allem… …   Deutsch Wikipedia

  • Wettbewerbsverbot — Unter Wettbewerbsverbot wird im deutschen Recht die Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung mit Rücksicht auf ein bestehendes oder vergangenes Vertragsverhältnis verstanden. Es existiert vor allem im deutschen Arbeitsrecht, aber auch im… …   Deutsch Wikipedia

  • Mandantenschutzklausel — Vereinbarung zwischen freiberuflich Tätigen (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte) und ihren Angestellten, durch die den Angestellten untersagt wird, für einen bestimmten Zeitraum nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb des Arbeitgebers Mandanten des… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”